Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-07-18, 12 E 424/22

12 E 424/22Verwaltungsgericht18.07.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 12 E 424/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-07-18

Aktenzeichen: 12 E 424/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0718.12E424.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Die Festsetzung des Gegenstandswertes wird geändert. Der Gegenstandswert für das Klageverfahren erster Instanz wird auf 6.228,40 € festgesetzt.

Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

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