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7 B 469/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-07-12, 7 B 469/22
7 B 469/22Verwaltungsgericht12.07.2022
Entscheidungsdatum: 2022-07-12
Aktenzeichen: 7 B 469/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0712.7B469.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die erstattungsfähig sind.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000.- Euro festgesetzt.
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