Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-07-07, 4 E 480/22

4 E 480/22Verwaltungsgericht07.07.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 E 480/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-07-07

Aktenzeichen: 4 E 480/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0707.4E480.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Feststellung der Unzulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs und die Verweisung des Rechtsstreits an das Amtsgericht Recklinghausen durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 29.6.2022 wird verworfen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht wird nicht zugelassen.

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