projekte
18 B 632/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-07-06, 18 B 632/22
18 B 632/22Verwaltungsgericht06.07.2022
Entscheidungsdatum: 2022-07-06
Aktenzeichen: 18 B 632/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0706.18B632.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Senat
Der angegriffene Beschluss wird (teilweise) geändert.
Die aufschiebende Wirkung der Klage 12 K 1376/22 (VG Köln) wird insoweit angeordnet, als sie sich gegen Ziffer 6. der Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 25. Januar 2022 (für den Fall der Abschiebung erlassenes und auf sieben Jahre befristetes Einreise- und Aufenthaltsverbot) richtet.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen tragen der Antragsteller zu 7/8 und die Antragsgegnerin zu 1/8.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.