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4 B 996/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-06-30, 4 B 996/21
4 B 996/21Verwaltungsgericht30.06.2022
Entscheidungsdatum: 2022-06-30
Aktenzeichen: 4 B 996/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0630.4B996.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Das Beschwerdeverfahren gegen die teilweise Versagung vorläufigen Rechtsschutzes mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 18.5.2021 wird eingestellt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 3.750,00 Euro festgesetzt.
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