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9 B 485/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-06-28, 9 B 485/22
9 B 485/22Verwaltungsgericht28.06.2022
Entscheidungsdatum: 2022-06-28
Aktenzeichen: 9 B 485/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0628.9B485.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 500,00 Euro festgesetzt.
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