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7 B 569/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-06-28, 7 B 569/22
7 B 569/22Verwaltungsgericht28.06.2022
Entscheidungsdatum: 2022-06-28
Aktenzeichen: 7 B 569/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0628.7B569.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
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