Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-06-28, 7 B 304/22.AK

7 B 304/22.AKVerwaltungsgericht28.06.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 7 B 304/22.AK — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-06-28

Aktenzeichen: 7 B 304/22.AK

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0628.7B304.22AK.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die der Beigeladenen erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Antragsgegners vom 28.12.2021 für die Errichtung und den Betrieb zweier Windenergieanlagen des Typs Enercon E-138 EP 3 in P. -S.-- (Gemarkung L. , Flur 00, Flurstücke 000 und 001) wird angeordnet.

Der Antragsgegner und die Beigeladene tragen die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers jeweils zur Hälfte sowie ihre eigenen außergerichtlichen Kosten jeweils selbst.

Der Streitwert wird auf 15.000,- Euro festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.