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14 A 2410/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-06-21, 14 A 2410/21
14 A 2410/21Verwaltungsgericht21.06.2022
Entscheidungsdatum: 2022-06-21
Aktenzeichen: 14 A 2410/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0621.14A2410.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Senat
Das angegriffene Urteil wird geändert.
Der Bescheid der Beklagten vom 3. September 2019 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 22. Juli 2020 wird aufgehoben und die Beklagte verpflichtet, den Kläger zu einem weiteren Wiederholungsversuch des traumatologischen Fallbeispiels der staatlichen Ergänzungsprüfung zum Notfallsanitäter zuzulassen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.
Der Beschluss ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert wird auf 15.000,- Euro festgesetzt.
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