Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-06-17, 7 D 84/22.NE

7 D 84/22.NEVerwaltungsgericht17.06.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 7 D 84/22.NE — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-06-17

Aktenzeichen: 7 D 84/22.NE

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0617.7D84.22NE.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Der Normenkontrollantrag wird verworfen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Antragsteller darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des auf Grund des Beschlusses vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird auf 10.000,- Euro festgesetzt.

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