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2 B 525/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-06-17, 2 B 525/22
2 B 525/22Verwaltungsgericht17.06.2022
Entscheidungsdatum: 2022-06-17
Aktenzeichen: 2 B 525/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0617.2B525.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
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