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7 B 460/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-06-14, 7 B 460/22
7 B 460/22Verwaltungsgericht14.06.2022
Entscheidungsdatum: 2022-06-14
Aktenzeichen: 7 B 460/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0614.7B460.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Die Beschwerde der Antragsteller wird zurückgewiesen.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die erstattungsfähig sind.
Der Streitwert wird auf 1.000 Euro festgesetzt.
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