Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-06-14, 6 B 484/22

6 B 484/22Verwaltungsgericht14.06.2022

Regest

Erfolglose Beschwerde eines Justizvollzugsobersekretärs in einem Konkurrentenstreit.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 484/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-06-14

Aktenzeichen: 6 B 484/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0614.6B484.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde eines Justizvollzugsobersekretärs in einem Konkurrentenstreit.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, die diese jeweils selbst tragen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis zu 13.000 Euro festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.