Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-06-09, 7 D 49/17.NE

7 D 49/17.NEVerwaltungsgericht09.06.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 7 D 49/17.NE — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-06-09

Aktenzeichen: 7 D 49/17.NE

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0609.7D49.17NE.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Antragsteller darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht zuvor die jeweilige Vollstreckungsgläubigerin in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags Sicherheit leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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