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21 B 683/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-06-03, 21 B 683/22
21 B 683/22Verwaltungsgericht03.06.2022
Entscheidungsdatum: 2022-06-03
Aktenzeichen: 21 B 683/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0603.21B683.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 21. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 20.000,00 Euro festgesetzt.
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