Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-06-03, 21 B 683/22

21 B 683/22Verwaltungsgericht03.06.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 21 B 683/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-06-03

Aktenzeichen: 21 B 683/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0603.21B683.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 21. Senat

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 20.000,00 Euro festgesetzt.

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