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5 B 1312/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-05-31, 5 B 1312/21
5 B 1312/21Verwaltungsgericht31.05.2022
Entscheidungsdatum: 2022-05-31
Aktenzeichen: 5 B 1312/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0531.5B1312.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Senat
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 20. Juli 2021 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.
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