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1 B 81/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-05-31, 1 B 81/22
1 B 81/22Verwaltungsgericht31.05.2022
Entscheidungsdatum: 2022-05-31
Aktenzeichen: 1 B 81/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0531.1B81.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, welche dieser selbst trägt.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 25.372,85 Euro festgesetzt.
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