Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-05-30, 4 E 192/22

4 E 192/22Verwaltungsgericht30.05.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 E 192/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-05-30

Aktenzeichen: 4 E 192/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0530.4E192.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Streitwertbeschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 24.2.2022 geändert. Der Streitwert des Verfahrens 3 K 570/22 wird auf die Streitwertstufe bis 500,00 Euro festgesetzt.

Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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