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10 A 262/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-05-30, 10 A 262/20
10 A 262/20Verwaltungsgericht30.05.2022
Entscheidungsdatum: 2022-05-30
Aktenzeichen: 10 A 262/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0530.10A262.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen, als Gesamt-schuldner.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig voll-streckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 von Hundert des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 von Hundert des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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