Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-05-25, 2 A 429/22

2 A 429/22Verwaltungsgericht25.05.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 2 A 429/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-05-25

Aktenzeichen: 2 A 429/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0525.2A429.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Die Anhörungsrüge der Kläger gegen den Senatsbeschluss vom 7. Februar 2022 - 2 A 445/21 - wird zurückgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner. Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.