Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-05-23, 11 D 343/21.AK

11 D 343/21.AKVerwaltungsgericht23.05.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 11 D 343/21.AK — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-05-23

Aktenzeichen: 11 D 343/21.AK

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0523.11D343.21AK.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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