projekte
11 D 343/21.AK•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-05-23, 11 D 343/21.AK
11 D 343/21.AKVerwaltungsgericht23.05.2022
Entscheidungsdatum: 2022-05-23
Aktenzeichen: 11 D 343/21.AK
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0523.11D343.21AK.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.