Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-05-18, 4 E 316/22

4 E 316/22Verwaltungsgericht18.05.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 E 316/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-05-18

Aktenzeichen: 4 E 316/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0518.4E316.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Antragsteller gegen die erstinstanzliche Streitwertfestsetzung durch Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 31.3.2022 wird verworfen.

Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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