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14 A 2105/18.A•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-05-17, 14 A 2105/18.A
14 A 2105/18.AVerwaltungsgericht17.05.2022
Entscheidungsdatum: 2022-05-17
Aktenzeichen: 14 A 2105/18.A
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0517.14A2105.18A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Senat
Das angefochtene Urteil wird geändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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