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7 B 41/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-05-16, 7 B 41/22
7 B 41/22Verwaltungsgericht16.05.2022
Entscheidungsdatum: 2022-05-16
Aktenzeichen: 7 B 41/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0516.7B41.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Festsetzung für beide Rechtszüge auf 1.250,00 Euro festgesetzt.
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