Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-05-16, 13 B 348/22 und 13 B 353/22

13 B 348/22 und 13 B 353/22Verwaltungsgericht16.05.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 13 B 348/22 und 13 B 353/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-05-16

Aktenzeichen: 13 B 348/22 und 13 B 353/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0516.13B348.22UND13B35.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 13. Senat

Tenor

Die im Rubrum aufgeführten Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

Die Beschwerden der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen vom 22. Februar 2022 werden zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird für die Zeit bis zur Verbindung für jedes der verbundenen Verfahren auf 5.000 Euro und für die Zeit ab der Verbindung auf insgesamt 10.000 Euro festgesetzt.

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