Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-05-13, 2 B 97/22.NE

2 B 97/22.NEVerwaltungsgericht13.05.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 2 B 97/22.NE — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-05-13

Aktenzeichen: 2 B 97/22.NE

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0513.2B97.22NE.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 00 „O.-----straße “ wird bis zu einer Entscheidung des Senats über einen noch zu stellenden Normenkontrollantrag des Antragstellers vorläufig außer Vollzug gesetzt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.

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