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4 E 360/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-05-11, 4 E 360/22
4 E 360/22Verwaltungsgericht11.05.2022
Entscheidungsdatum: 2022-05-11
Aktenzeichen: 4 E 360/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0511.4E360.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 5.4.2022 wird zurückgewiesen.
Das Verfahren über die Beschwerde ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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