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6 A 1010/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-05-09, 6 A 1010/21
6 A 1010/21Verwaltungsgericht09.05.2022
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Gemeindeamtsmanns, der Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung begehrt.
Entscheidungsdatum: 2022-05-09
Aktenzeichen: 6 A 1010/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0509.6A1010.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: LVO NRW § 7 Abs. 4
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Gemeindeamtsmanns, der Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung begehrt.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 35.000 Euro festgesetzt.
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