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2 B 34/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-05-09, 2 B 34/22
2 B 34/22Verwaltungsgericht09.05.2022
Entscheidungsdatum: 2022-05-09
Aktenzeichen: 2 B 34/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0509.2B34.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Beigeladene trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 7.500,-- Euro festgesetzt.
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