Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-05-09, 2 B 34/22

2 B 34/22Verwaltungsgericht09.05.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 2 B 34/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-05-09

Aktenzeichen: 2 B 34/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0509.2B34.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beigeladene trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 7.500,-- Euro festgesetzt.

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