Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-05-05, 7 B 1783/21.AK

7 B 1783/21.AKVerwaltungsgericht05.05.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 7 B 1783/21.AK — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-05-05

Aktenzeichen: 7 B 1783/21.AK

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0505.7B1783.21AK.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage 7 D 367/21.AK gegen den Zurückstellungsbescheid vom 5.10.2021 in der Fassung des Ergänzungsbescheids vom 16.2.2022 wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird auf 36.482,25 Euro festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.