Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-05-04, 4 E 353/22

4 E 353/22Verwaltungsgericht04.05.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 E 353/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-05-04

Aktenzeichen: 4 E 353/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0504.4E353.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für ein noch anzustrengendes erstinstanzliches Klageverfahren durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 4.4.2022 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerde-verfahrens; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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