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13 B 1003/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-05-03, 13 B 1003/21
13 B 1003/21Verwaltungsgericht03.05.2022
Entscheidungsdatum: 2022-05-03
Aktenzeichen: 13 B 1003/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0503.13B1003.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Senat
Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 21. Mai 2021 wird zurückgewiesen.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.
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