Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-04-26, 2 A 3250/21

2 A 3250/21Verwaltungsgericht26.04.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 2 A 3250/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-04-26

Aktenzeichen: 2 A 3250/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0426.2A3250.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des zweitinstanzlichen Verfahrens.

Der Streitwert wird auch für das zweitinstanzliche Verfahren auf 15.100,-- Euro festgesetzt.

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