Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-04-25, 12 A 3446/20

12 A 3446/20Verwaltungsgericht25.04.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 12 A 3446/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-04-25

Aktenzeichen: 12 A 3446/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0425.12A3446.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Der Beklagten wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der versäumten Antragsbegründungsfrist gewährt.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 16.232,74 Euro festgesetzt.

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