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10 A 676/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-04-22, 10 A 676/21
10 A 676/21Verwaltungsgericht22.04.2022
Entscheidungsdatum: 2022-04-22
Aktenzeichen: 10 A 676/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0422.10A676.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Senat
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.
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