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10 B 408/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-04-20, 10 B 408/22
10 B 408/22Verwaltungsgericht20.04.2022
Entscheidungsdatum: 2022-04-20
Aktenzeichen: 10 B 408/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0420.10B408.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Senat
Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.
Der Antrag der Antragstellerin wird insgesamt abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 21.600 Euro festgesetzt.
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