Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-04-14, 6 B 50/22

6 B 50/22Verwaltungsgericht14.04.2022

Regest

Erfolglose Beschwerde einer Bewerberin, die im Wege einer einstweiligen Anordnung die Verpflichtung des Antragsgegners begehrt, sie zum Auswahlverfahren für den gehobenen Polizeivollzugsdienst zuzulassen.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 50/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-04-14

Aktenzeichen: 6 B 50/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0414.6B50.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde einer Bewerberin, die im Wege einer einstweiligen Anordnung die Verpflichtung des Antragsgegners begehrt, sie zum Auswahlverfahren für den gehobenen Polizeivollzugsdienst zuzulassen.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

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