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12 B 247/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-04-13, 12 B 247/22
12 B 247/22Verwaltungsgericht13.04.2022
Entscheidungsdatum: 2022-04-13
Aktenzeichen: 12 B 247/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0413.12B247.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.
Das in der Hauptsache erledigte Verfahren wird eingestellt.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 7. Februar 2022- 19 L 177/22 - ist hinsichtlich der Ablehnung des Antrags der Antragstellerin auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wirkungslos.
Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens beider Instanzen trägt die Antragstellerin.
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