Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-04-13, 12 B 247/22

12 B 247/22Verwaltungsgericht13.04.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 12 B 247/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-04-13

Aktenzeichen: 12 B 247/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0413.12B247.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

  1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.

  2. Das in der Hauptsache erledigte Verfahren wird eingestellt.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 7. Februar 2022- 19 L 177/22 - ist hinsichtlich der Ablehnung des Antrags der Antragstellerin auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wirkungslos.

Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens beider Instanzen trägt die Antragstellerin.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.