Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-04-07, 6 E 246/22

6 E 246/22Verwaltungsgericht07.04.2022

Regest

Erfolgreiche Streitwertbeschwerde in einem auf die weitere Einbeziehung in ein Bewerbungsverfahren gerichteten Verfahren. Der Streitwert bemisst sich in einem Verfahren, welches lediglich die Zulassung eines Bewerbers zu einem Stellenbesetzungsverfahren bzw. die Einbeziehung eines Bewerbers in ein Auswahl-/Bewerbungsverfahren betrifft, nach dem Auffangstreitwert.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 E 246/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-04-07

Aktenzeichen: 6 E 246/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0407.6E246.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: GKG §52 Abs.2; GKG §52 Abs.6

Leitsätze

Erfolgreiche Streitwertbeschwerde in einem auf die weitere Einbeziehung in ein Bewerbungsverfahren gerichteten Verfahren.

Der Streitwert bemisst sich in einem Verfahren, welches lediglich die Zulassung eines Bewerbers zu einem Stellenbesetzungsverfahren bzw. die Einbeziehung eines Bewerbers in ein Auswahl-/Bewerbungsverfahren betrifft, nach dem Auffangstreitwert.

Tenor

Der Streitwert wird unter Änderung von Nr. 2 des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Aachen vom 27. Januar 2022 auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

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