Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-04-07, 4 E 196/22

4 E 196/22Verwaltungsgericht07.04.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 E 196/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-04-07

Aktenzeichen: 4 E 196/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0407.4E196.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen den seine Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 4.1.2022 zurückweisenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 24.2.2022 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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