Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-04-07, 1 A 800/19

1 A 800/19Verwaltungsgericht07.04.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 1 A 800/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-04-07

Aktenzeichen: 1 A 800/19

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0407.1A800.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen wird geändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 vom Hundert des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 vom Hundert des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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