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20 D 7/20.AK•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-04-06, 20 D 7/20.AK
20 D 7/20.AKVerwaltungsgericht06.04.2022
Entscheidungsdatum: 2022-04-06
Aktenzeichen: 20 D 7/20.AK
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0406.20D7.20AK.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Senat
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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