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1 A 681/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-04-06, 1 A 681/22
1 A 681/22Verwaltungsgericht06.04.2022
Entscheidungsdatum: 2022-04-06
Aktenzeichen: 1 A 681/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0406.1A681.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Der Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts für das Zulassungsverfahren wird abgelehnt.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,- Euro festgesetzt.
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