Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-04-05, 4 E 229/22

4 E 229/22Verwaltungsgericht05.04.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 E 229/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-04-05

Aktenzeichen: 4 E 229/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0405.4E229.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 15.1.2020 wird zurückgewiesen.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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