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4 E 229/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-04-05, 4 E 229/22
4 E 229/22Verwaltungsgericht05.04.2022
Entscheidungsdatum: 2022-04-05
Aktenzeichen: 4 E 229/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0405.4E229.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 15.1.2020 wird zurückgewiesen.
Das Verfahren über die Beschwerde ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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