Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-03-31, 7 D 10/20.NE

7 D 10/20.NEVerwaltungsgericht31.03.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 7 D 10/20.NE — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-03-31

Aktenzeichen: 7 D 10/20.NE

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0331.7D10.20NE.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Der Bebauungsplan Nr. 113 "T.-------gasse " ist unwirksam.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Antragsgegnerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Antragstellerin zuvor Sicherheit i. H. v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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