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7 B 27/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-03-30, 7 B 27/22
7 B 27/22Verwaltungsgericht30.03.2022
Entscheidungsdatum: 2022-03-30
Aktenzeichen: 7 B 27/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0330.7B27.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Beigeladenen tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
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