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12 A 4035/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-03-30, 12 A 4035/19
12 A 4035/19Verwaltungsgericht30.03.2022
Entscheidungsdatum: 2022-03-30
Aktenzeichen: 12 A 4035/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0330.12A4035.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Senat
Auf die Berufung der Beklagten wird das angegriffene Urteil geändert.
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Die Anschlussberufung des Klägers wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v. H. des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 v. H. des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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