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21 B 1675/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-03-28, 21 B 1675/21
21 B 1675/21Verwaltungsgericht28.03.2022
Entscheidungsdatum: 2022-03-28
Aktenzeichen: 21 B 1675/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0328.21B1675.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 21. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Festsetzung für beide Instanzen jeweils auf 630.000,00 € festgesetzt.
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