Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-03-28, 21 B 1675/21

21 B 1675/21Verwaltungsgericht28.03.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 21 B 1675/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-03-28

Aktenzeichen: 21 B 1675/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0328.21B1675.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 21. Senat

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Festsetzung für beide Instanzen jeweils auf 630.000,00 € festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.