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1 A 1982/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-03-21, 1 A 1982/20
1 A 1982/20Verwaltungsgericht21.03.2022
Entscheidungsdatum: 2022-03-21
Aktenzeichen: 1 A 1982/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0321.1A1982.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 35.396,58 Euro und – unter entsprechender Änderung der erstinstanzlichen Festsetzung von Amts wegen – für das erstinstanzliche Verfahren auf 34.823,76 Euro festgesetzt.
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