Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-03-21, 1 A 1982/20

1 A 1982/20Verwaltungsgericht21.03.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 1 A 1982/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-03-21

Aktenzeichen: 1 A 1982/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0321.1A1982.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 35.396,58 Euro und – unter entsprechender Änderung der erstinstanzlichen Festsetzung von Amts wegen – für das erstinstanzliche Verfahren auf 34.823,76 Euro festgesetzt.

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