Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-03-18, 4 E 103/22

4 E 103/22Verwaltungsgericht18.03.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 E 103/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-03-18

Aktenzeichen: 4 E 103/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0318.4E103.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Die Erinnerung des Klägers gegen den Gerichtskostenansatz in der Kostenrechnung vom 24.2.2022 zum Kassenzeichen XXX über 66,00 Euro wird zurückgewiesen.

Das Erinnerungsverfahren ist gebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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